SEGUFIX®-Kopflagerung
Art. 2217 / Art. 2317/ Art. 2417
Verwendungszweck:
- zur Positionierung und Lagerung des Kopfes in einer bestimmten Position (auf ständige Beobachtung ist zu achten)
- keine Fixierung, da Klettverschluss – zu beachten ist:
Wenn sich der Patient nicht selbständig befreien kann, ist dieses Produkt aus
juristischer Sicht eine freiheitsentziehende Maßnahme.
Voraussetzung für Anwendung:
- Um Verletzungen im Bereich von Wirbelsäule, Hals und Nacken zu verhindern, darf die Kopflagerung nur als 5-Punkt-Fixierung angewendet werden (z. B. SEGUFIX®-Standard mit Schrittgurt oder Oberschenkelmanschetten, Handhalterung und Fußhalterung).
- Bei Verwendung der SEGUFIX®-Kopflagerung ist eine ständige Überwachung erforderlich, insbesondere weil willkürliche oder absichtliche Bewegungen zu Verletzungen im Bereich des Nackens oder der Wirbelsäule führen können.
Bestehend aus:
1 | SEGUFIX®-Bettgurt mit Stirngurt |
1 | SEGUFIX®-Kinngurt |
1 | SEGUFIX®-Lagerungsgurt |
2 | SEGUFIX®-Schlösser (ohne Schlüssel) |
Einzelteil: Art. 2117 (ohne Schloss und Schlüssel)
SEGUFIX®-Kopflagerung - 3 Verschluss-Systeme zur Auswahl:
Art. 2217 SEGUFIX®-Kopflagerung
und
Magnetschloss-System schwarz |
Art. 2317 SEGUFIX®-Kopflagerung
und
Dreh-Patentschloss-System grün |
Art. 2417 SEGUFIX®-Kopflagerung
und
Steckschloss-System |
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